Verantwortung für unsere Gewässer
Pflege, Unterhaltung und Entwicklung
Kompetenz
Die Aufgaben des Verbandes werden durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) definiert. Unsere DWA-geschulten Mitarbeiter setzen diese Gesetzmäßigkeiten im Einvernehmen mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutz- und Wasserbehörden der Landkreise.
Pflege
Maßnahmen wie Entkrautung, Mahd, Räumung und Grundräumung dienen der Erhaltung des Gewässerbettes und Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss.
Sicherheit
Durch Klimaveränderung gehäuft auftretende Wetterextreme, wie beispielsweise Hochwasser- und Starkregenereignisse, führten in den vergangenen Jahren zum Teil zu immensen Schäden. Durch Sicherstellung einer geordneten Vorflut trägt der Gewässerunterhaltungsverband Helme | Ohne | Wipper zur Reduzierung derartiger Schäden, insbesondere in den Ortslagen, bei.
Aufgaben des Verbandes
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, Schutz der Infrastruktur und Entwicklung der Gewässer
Erstellung eines Gewässerunterhaltungsplans
zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
Unterhaltung von Deichen und dazugehörigen Anlagen sowie sonstigen Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen
Mähen, Entbuschen, Beräumen, Beseitigen von Gehölzen sowie Kontrolle und Wartung an technischen Anlagen
Gewässerausbau
Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit, Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten
Zur Identifizierung der Anlagen sowie der Ermittlung des Unterhaltungsbedarfs finden in 18 festgelegten Schaubezirken einmal jährlich Verbandsschauen gemäß § 7 der Verbandssatzung statt.
Hierzu werden von der Verbandsversammlung Schaubeauftragte gewählt.
Die Termine für die Schauen finden Sie hier: