Aufgaben des Verbandes
Die Aufgaben des Verbandes sind durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Wasserverbandsgesetz (WVG), das Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG), das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) sowie die Verwaltungsvorschrift Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) geregelt.
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, Schutz der Infrastruktur und Entwicklung der Gewässer
Erstellung eines Gewässerunterhaltungsplans
zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
Unterhaltung von Deichen und dazugehörigen Anlagen sowie sonstigen Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen
Mähen, Entbuschen, Beräumen, Beseitigen von Gehölzen sowie Kontrolle und Wartung an technischen Anlagen
Gewässerausbau
Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit, Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten