Pflege, Unterhaltung und Entwicklung im Gebiet von Helme, Ohne und Wipper

Aufgaben des Verbandes

Die Aufgaben des Verbandes sind durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Wasserverbandsgesetz (WVG), das Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG), das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) sowie die Verwaltungsvorschrift Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) geregelt.

Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, Schutz der Infrastruktur und Entwicklung der Gewässer

Erstellung eines Gewässerunterhaltungsplans

zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

Unterhaltung von Deichen und dazugehörigen Anlagen sowie sonstigen Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen

Mähen, Entbuschen, Beräumen, Beseitigen von Gehölzen sowie Kontrolle und Wartung an technischen Anlagen

Gewässerausbau

Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit, Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten