Renaturierung und Strukturverbesserung der Ohne im Abschnitt 3 und 4 in der Gemarkung der Gemeinde Niederorschel
Gewässerschutz/WRRL
Stand des Vorhabens
Vorplanung
Umsetzungszeitraum
Planung 2023 bis 2024
Bau ab 2024
Welches Defizit besteht?
Nach Einschätzung des Gewässerrahmenplanes des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz 2022 bis 2027 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am Schwerpunktgewässer Ohne (Wasserkörper-Nr. 20161) eine ökologische Durchgängigkeit sowie eine Verbesserung der Gewässerstruktur erforderlich.
Gemäß Maßnahmenblatt Nr. 8545 des Gewässerrahmenplans bestehen im Abschnitt 3 und 4 verschiedene Defizite im Bereich der Gewässerstruktur wie z. B. das Vorhandensein künstlicher Sohl- und Uferbefestigungen und das Fehlen naturnaher Uferstrukturen. Die Maßnahme beinhaltet den partiellen Rückbau der Uferbefestigung sowie das Sichern eines Entwicklungskorridors.
Was ist das Ziel?
Die zu planenden Maßnahmen der Gewässerentwicklung haben ihren Schwerpunkt in der Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, der Entwickelung naturnaher Uferstrukturen und des Anlegens eines Uferstreifens und Entwicklungskorridors, um damit eine eigendynamische Gewässerentwicklung zu fördern.
Finanzierung
Das Vorhaben wird zu 100% entsprechend der aktuellen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz - Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ - finanziert.
Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Das vom Freistaat Thüringen geförderte Projekt wurde durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.